Veröffentlichung eines Strafurteils !
Der bisher nicht vorbestrafte Hans Christian Grilnberger aus Wien, hat sich des schweren Diebstahls ( Stgb._ §111 - Abs 1) schuldig gemacht, indem er auf heimtückische und listige Weise der ahnungslosen Gabriele Peninger aus Wien das Herz gestohlen hat.
Außerdem hat sich der Angeklagte einer Brandstiftung ( Stgb. _222 - Abs 2 ) schuldig gemacht, in Frl. Gabriele Peninger ein Feuer entfacht zu haben.
Weiters wird er der schweren Körperverletzung (Stgb. _333-Abs 3) schuldig gesprochen, denn er hat ihr den Kopf verdreht.
Schließlich hat er besagtes Fräulein gezwungen, standesamtliche Urkunden zu unterzeichnen, was mit Urkundenfälschung ( Stgb. _444 - Abs 4 ) geahndet wird.
URTEIL:
Der Angeklagte wird rechtskräftig
zum
" GEHÄNGT - WERDEN "
im Anschlagkasten des Standesamtes
Verurteilt.
Weitere Nachforschungen ergaben, daß
Gabriele Peninger gemeinsam
mit dem angeklagten Hans Christian Grilnberger unter einer Decke
steckte.
In anbetracht all
dieser schwerer
Vergehen, sowie der Tatsache , daß weder Hans Christian
Grilnberger
noch Gabriele Peninger vor dem Richter keinerlei Reue zeigten und
der hinzugezogene
Psychiater nicht eindeutig auf verminderte
Zurechnungsfähigkeit plädierte,
kann der bedingte Strafvollzug
NICHT gewährt werden.
Das Urteil des Gerichts lautet wie folgt :
Die beiden werden lebenslänglich aneinandergefesselt und zu gemeinsamer Zwangsarbeit verurteilt.