(Ätsch, der Schreiber hat sich verzählt)
§ 1.Die Hochzeit findet auch bei schlechtem Wetter statt.
Geheiratet wird auf alle Fälle.
§ 2.Der Eintritt
erfolgt durch die Türe, mit dem Gesicht möglichst nach
vorne.
§ 3.Jeder der zu spät kommt, muß sofort
umkehren und zu einem früheren Zeitpunkt wieder erscheinen.
§
4 Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend
sein!
§ 5 Zum heutigen Hochzeitsfest haben nur Personen mit
fröhlichem Gesicht, aufgeknöpftem Herzen und leerem Magen
Zutritt. Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und
Strickstrümpfe müssen an der Garderobe abgegeben werden.
§
6 Jeder Gast hat vollständig angekleidet, gewaschen, gebügelt
und gekämmt (Glatzköpfe staubgewischt), hungrig, durstig
und mit guter Laune zu erscheinen.
§ 7 Jeder hat darauf zu
achten, daß sein Nachbar möglichst viel ißt. Das
Abplatzen von Knöpfen, das Weiterschnallen von Gürteln und
ähnliches, ist durch Beifall zu honorieren.
§ 8
Oberstes Gebot ist, die Gastgeber ordentlich zu schädigen.
Jedoch ist zu bedenken: Alkohol schmeckt runter besser als rauf.
§
9 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem
man sie vollständig vernichtet.
§ 10 Die genossenen
Speisen und Getränke sind Eigentum eines Jeden und brauchen
nicht zurückgegeben werden.
§ 11 Der heutigen Zeit
entsprechend darf viel geschenkt werden, denn auch das Brautpaar hat
keine Kosten gescheut, das Fest zu veranstalten.
§ 12 Die
Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der
Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.
§
13 Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn
Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit von sich gibt, wird
frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§ 14
Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.
§
15 Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen
als Fußbänke zu benutzen.
§ 16 Zur Vermeidung
jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu
essen noch sich mit der Gabel zu kratzen.
§ 17 Den Gästen
kann nicht einzeln heimgeleuchtet werden, daher wird gebeten, nicht
vor Sonnenaufgang nach Hause zu gehen.
§ 18 Jeder hat seine
genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er
nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.
§
19 Der Erste, der nach Hause geht, hat unbedingt auf den Letzten zu
warten; jeder hat solange hierzubleiben, bis der Vorletzte gegangen
ist.
§ 20 Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes
Durcheinander entstehen und jemand nimmt eine falsche Frau mit nach
Hause, so wird gebeten innerhalb der folgenden Tage dies dem
Brautpaar zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist
der Trauschein vorzulegen.
Stand vom 15.08.2007 - Fragen/Antworten/Probleme/sonstwas????