13 Paragraphen für die Hochzeit

(Ätsch, der Schreiber hat sich verzählt)
 

§ 1.Die Hochzeit findet auch bei schlechtem Wetter statt. Geheiratet wird auf alle Fälle.
§ 2.Der Eintritt erfolgt durch die Türe, mit dem Gesicht möglichst nach vorne.
§ 3.Jeder der zu spät kommt, muß sofort umkehren und zu einem früheren Zeitpunkt wieder erscheinen.
§ 4 Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muss vor allen Dingen anwesend sein!
§ 5 Zum heutigen Hochzeitsfest haben nur Personen mit fröhlichem Gesicht, aufgeknöpftem Herzen und leerem Magen Zutritt. Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstrümpfe müssen an der Garderobe abgegeben werden.
§ 6 Jeder Gast hat vollständig angekleidet, gewaschen, gebügelt und gekämmt (Glatzköpfe staubgewischt), hungrig, durstig und mit guter Laune zu erscheinen.
§ 7 Jeder hat darauf zu achten, daß sein Nachbar möglichst viel ißt. Das Abplatzen von Knöpfen, das Weiterschnallen von Gürteln und ähnliches, ist durch Beifall zu honorieren.
§ 8 Oberstes Gebot ist, die Gastgeber ordentlich zu schädigen. Jedoch ist zu bedenken: Alkohol schmeckt runter besser als rauf.
§ 9 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig vernichtet.
§ 10 Die genossenen Speisen und Getränke sind Eigentum eines Jeden und brauchen nicht zurückgegeben werden.
§ 11 Der heutigen Zeit entsprechend darf viel geschenkt werden, denn auch das Brautpaar hat keine Kosten gescheut, das Fest zu veranstalten.
§ 12 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.
§ 13 Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.
§ 14 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.
§ 15 Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.
§ 16 Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen noch sich mit der Gabel zu kratzen.
§ 17 Den Gästen kann nicht einzeln heimgeleuchtet werden, daher wird gebeten, nicht vor Sonnenaufgang nach Hause zu gehen.
§ 18 Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.
§ 19 Der Erste, der nach Hause geht, hat unbedingt auf den Letzten zu warten; jeder hat solange hierzubleiben, bis der Vorletzte gegangen ist.
§ 20 Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinander entstehen und jemand nimmt eine falsche Frau mit nach Hause, so wird gebeten innerhalb der folgenden Tage dies dem Brautpaar zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist der Trauschein vorzulegen.
 


Stand vom 15.08.2007 - Fragen/Antworten/Probleme/sonstwas????